Nachdem das RKI für den Landkreis am 19. August eine Inzidenz von 38,6 ausweist, ist die Rechtsgrundlage für die Verfügung der 1. Stufe nach Eskalationskonzept erfüllt. Die Allgemeinverfügung, die unter anderem die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in der Gastronomie, Fitnessstudios, Hallenbäder, Sporthallen und bei körpernahen Dienstleistungen vorsieht, tritt am Freitag, 20. August, in Kraft.
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WICHTIG: Weiterhin gilt Maskenpflicht im Innenraum bis zum Sitzplatz, bzw. Schießstand.