2G-Corona-Zutrittsregelung Vereinshaus SG 1857 Dieburg e.V.

Hallo liebe Mitglieder,

Ab HEUTE, 25.11.2021, gilt in unserem Schützenhaus bis auf Weiteres die 2G-Corona Regelung! 

Einlass wird nur noch geimpften und genesenen Personen mit entsprechendem Nachweis gewährt!

Für unseren Schießstand heißt das auch, Maskenpflicht bis zum Sitzplatz oder Schießstand.

Es liegt im Eingang die mittlerweile leider obligatorisch gewordene Anwesenheitsliste aus. Bitte tragt euch ein.

Der Vorstand behält sich vor, anwesende Mitglieder nach dem entsprechenden Nachweis zu fragen und sich diesen vorzeigen zu lassen.

Wer dies nicht möchte, kann unser Schützenhaus während den geltenden 2G-Regelung leider nicht mehr betreten. 

Mit freundlichen Grüßen,


Andreas Philipsen

1. Vorsitzender
Vorstand der Schützengesellschaft 1857 Dieburg e.V.

Ergebnisse Königsschießen 2021

Am 30.06.2021 fand unser diesjähriges Königsschießen statt. Ebenfalls wurden der Fechenbachbecher und der Fritz Reh Pokal ausgeschossen.

Beim diesjährigen traditionellem Königsschießen schoss sich Michael Storck zum König.
Das Königshaus wurde durch Andreas Philipsen – 1. Ritter und Franz Schmied – 2. Ritter vervollständigt.

Sascha Langer konnte sich den Fritz Reh Pokal mit 298 Ringen sowie den Fechenbachbecher mit einer Super 10 sichern.

Wir gratulieren allen Gewinnern.

Corona Update zur aktuellen Verordnungslage in Hessen

Bekanntgabe des Vorstand :

Ab Donnerstag, den 11.11.2021 gelten in Hessen verschärfte Regelungen in Bezug auf Aktivitäten in Innenräumen. 

Die Hessische Landesregierung hat im Rahmen der 3G-Regelung den Testnachweis in weiten Bereichen verschärft und verlangt nun innerhalb dieser Regelung PCR-Tests.

Antigen-Schnelltests sind überwiegend nicht mehr ausreichend. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schützenhäuser und gedeckten Schiessstätten, denn nach §20 CoSchuV gilt auch hier, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 CoSchuV gewährt werden darf.  

Dies heißt im einzelnen Zutritt nur für Personen, die eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • (Nr.1) vollständig geimpfte Personen mit Impfnachweis 
  • (Nr.2) genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis 
  • (Nr.4) Personen über 18 mit einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik). Bei Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) ist ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, bzw. ein Test nach §3 Abs.1 Satz 1 Nr.3 CoSchuV ausreichend – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV]
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit max. 24h altem Antigen-Schnelltest, bzw. mit Test nach §3 Abs.1 Satz 1 Nr.3 CoSchuV, oder unter Vorlage des Testheftes der Schule. (§3 Abs.1 Satz 1 Nr.5 CoSchuV) – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV. 

Die neue Regelung hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Hessischen Schützenverbandes e.V. bezüglich der Durchführung des Wettkampfbetriebes (in gedeckten Schiesssportanlagen) im laufenden offiziellen Liga- und Rundenkampfsystem, wie auch im Meisterschaftssystem, des Hessischen Schützenverbandes e.V. (Präsenzwettkämpfe).  

Der Hessische Schützenverband e.V. wird weiterhin, im Einklang mit der Entscheidung der Hessischen Landesregierung zur Möglichkeit der Teilnahme mit entsprechender Testung, darauf hinwirken, dass möglichst viele Schützen die Möglichkeit haben ihren Sport zu betreiben.  

Der Wettkampfbetrieb (in gedeckten Schiesssportanlagen) wird weiterhin in 3G unter den jetzt gültigen (oben dargestellten) Bedingungen durchgeführt. 

Erstes „Three Gun Match“

Ich freue mich euch im Namen des Vorstandes zu unserem ersten „Three Gun Match“
einladen zu dürfen.
Die Veranstaltung findet am Samstag, 27.11.2021 ab 13.00 Uhr im Schützenhaus Dieburg statt.
Der Wettkampf wird mit 3 Waffenarten auf verschiedene Entfernungen ausgetragen.

Folgende Waffen kommen zur Verwendung:

  1. Kurzwaffe ab 9mm/38
  2. Selbstladeflinte ( Magazinkapazität 6 Schuß)
  3. Selbstladebüchse ( ab Kaliber 223 )

Es kann mit eigenen Waffen geschossen werden, Leihwaffen stehen zu Verfügung.

Genauere Informationen über den Wettkampf werden Euch in den kommenden Tagen per e-Mail zugehen.

Bitte haltet euch den Termin frei !!

Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns freuen.

Mit lieben Grüßen

im Namen des Vorstandes
Oliver Würz

Königsschießen mit anschließender Feier am 30.10.2021

Am Samstag, den 30.10.2021, findet das traditionelle Königsschießen statt.

Gleichzeitig erfolgt das Schießen um den Fechenbachbecher und den Fritz Reh
Pokal. Eigene Waffen mitzubringen ist erwünscht (Kleinkaliber mit Diobter),
Leihwaffen sind vorhanden.

Wir beginnen um 14.00 Uhr mit dem Schießen. Für Kaffee und Kuchen (gegen einen
kleinen Unkostenbeitrag) ist gesorgt.

Die Kosten für das Königsschießen incl. 1 Scheibe für den Fechenbachbecher betragen
5.- €. Nachkauf für den Fechenbachbecher ist möglich für 1.- € pro Scheibe.
Die Teilnahmegebühr für den Fritz Reh Pokal beträgt 3.- €

Nach Beendigung des Schießens werden Ehrungen vorgenommen.
Im Anschluß findet ein Wildschweinessen statt.

Da wir dieses Jahr zwei Königshäuser haben, werden die Getränke vom Königshaus
des Jahres 2019 und das Essen vom Königshaus 2020 übernommen.


Die Anmeldung muss bis zum 20.10.2021 erfolgen. Dazu liegen im Schützenhaus zwei
Listen aus. Eine für das Königsschießen und eine für das Wildschweinessen.

Bitte unbedingt Eintragen, wie viele Personen kommen (für die bessere Planung.)
Selbstverständlich kann sich auch per Mail oder Whats Up angemeldet werden.

Wettkämpfe und Pässe

Hallo liebe Schützenkolleginnen und Schützenkollegen

wir hoffen im nächsten Jahr werden wieder Rundenwettkämpfe stattfinden.

Wir bitten daher alle Schützinnen und Schützen sich in der aushängenden Liste einzutragen,

wenn für nächstes Jahr 2022 ein Wettkampfpass bestellt werden soll.

Da diese Pässe kostenpflichtig sind werden wir nur diese Wettkampfpässe bestellen.

Meldeschluß ist der 15.09.2021

Für Meldungen der Mannschaften für die Rundenkämpfe findet ihr die Listen ebenfalls im Schützenhaus aushängend.

Bitte um späteste Eintragung bis zum 30.09.2021

3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gilt ab sofort

Nachdem das RKI für den Landkreis am 19. August eine Inzidenz von 38,6 ausweist, ist die Rechtsgrundlage für die Verfügung der 1. Stufe nach Eskalationskonzept erfüllt. Die Allgemeinverfügung, die unter anderem die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in der Gastronomie, Fitnessstudios, Hallenbäder, Sporthallen und bei körpernahen Dienstleistungen vorsieht, tritt am Freitag, 20. August, in Kraft.

Details findet Ihr hier:

https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/presse/mitteilungen.html?tx_dadipressedienst_pi1%5BshowUid%5D=9603&cHash=8d43b6dce50bf52689e68169f0f22aef

WICHTIG: Weiterhin gilt Maskenpflicht im Innenraum bis zum Sitzplatz, bzw. Schießstand.

Wichtig für die Hauptversammlung der SG 1857 Dieburg e. V.

Hallo liebe Schützenkameradinnen und Schützenkameraden,

gemäß der aktuellen CORONA-Regeln ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung (Innenraum) unbedingt eine der folgenden Vorgaben zu erfüllen:

– vollständig geimpft 

– vollständig genesen

– „Bürger-Test“ NICHT älter 24 Stunden

—> auf die offiziellen Definitionen wird hiermit verwiesen.

Die Nachweise sind mitzubringen!

Mit freundlichen Grüßen

EUER Vorstand der SG 1857 Dieburg e. V.